Neue Heizung? Sichern Sie sich jetzt bis zu 70% Förderung!

Steigen Sie jetzt auf eine moderne, effiziente Heizungsanlage um und sichern Sie sich staatliche Zuschüsse von bis zu 70 %. Fördercheck24 übernimmt die komplette Antragstellung und sorgt dafür, dass Sie kein Fördergeld verschenken.
Modernes Mehrfamilienhaus mit neuer Wärmepumpe - Heizungsförderung bis 70 %

Heizungstausch wird zur Kostenfalle – wenn Sie keine Förderung nutzen

Viele Eigentümer stehen aktuell vor denselben Herausforderungen: Die Energiewende ist politisch beschlossen, alte Heizungen werden zunehmend zum Risiko – und gleichzeitig steigen die Kosten für Modernisierung. Ohne Fördergelder verschenken Sie schnell mehrere zehntausend Euro.

Hohe Investitionskosten

Eine neue Heizung kostet oft 15.000 – 40.000 €, ohne Förderung für viele kaum finanzierbar.

Pflicht zur Erneuerung

Veraltete Öl- und Gasheizungen dürfen bald nicht mehr betrieben werden.

Fördergeld-Dschungel

Viele verlieren den Überblick und verschenken Zuschüsse von bis zu 70 %.

Mit Fördercheck24 zur klimafreundlichen Heizung – und bis zu 70 % Förderung sichern

Wir machen es Ihnen einfach: Fördercheck24 übernimmt die komplette Prüfung, Antragstellung und Abwicklung – sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können, während wir Ihr Fördergeld sichern.
Mit Fördercheck24 zur klimafreundlichen Heizung

Fördermöglichkeiten

Ob private Eigentümer oder Unternehmen: Der Staat unterstützt den Austausch alter Heizungen mit attraktiven Zuschüssen und Krediten. Entscheidend ist, ob Sie als Privatperson oder gewerblicher Antragsteller beantragen – die Prozentsätze und Förderhöhen unterscheiden sich.
Förderfähig sind:
Fördermöglichkeiten Heizungsförderung

Wohngebäude

  • Förderquote: 30 - 70 % der förderfähigen Kosten
  • Förderfähige Kosten: abhängig von den Wohneinheiten (30.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit, jeweils 8.000 € ab der siebten Wohneinheit)
  • Maximalbetrag: bis zu 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit

Nichtwohngebäude

  • Förderquote: 30 - 35 % der förderfähigen Kosten
  • Förderfähige Kosten: abhängig von der beheizten Nettogrundfläche des Gebäudes (bis 150 m² pauschal 30.000 €, 150 - 400 m² zusätzlich 200 €/m², 400 - 1.000 ² zusätzlich 120 €/m², über 1.000 m² zusätzlich 80 €/m²)
  • Maximalbetrag: bis zu 700.000 € Zuschuss pro Vorhaben (bei voller Ausschöpfung von 2 Mio. € förderfähigen Kosten)
  • Zusatzboni: Effizienzbonus Wärmepumpe, Emissionsminderungs-Bonus Biomasse möglich

Was wird nicht gefördert?

  • Neue Heizungen (Zielsystem): Neue Gasheizungen (auch H2-ready), reine Öl- oder Kohleheizungen
  • Wartung, Reparaturen oder reine Instandhaltung
  • Eigenleistungen (Arbeitszeit; nur Materialkosten teilweise ansetzbar)
  • Aufträge/Verträge ohne aufschiebende / auflösende Bedingung
Weitere Infos finden Sie in unserem FAQ
FAQ Heizungsförderung

Unsere Leistungen bei der Heizungsförderung

Wir begleiten Sie von Anfang bis Ende – damit Sie sicher die maximale Förderung erhalten und kein Geld verschenken.
Förderprüfung

1. Förderprüfung

Wir prüfen für Sie unverbindlich, wie hoch Ihr Zuschuss ausfallen kann und ob zusätzliche Boni (z. B. für Wärmepumpen oder Einkommensgrenzen) möglich sind. So wissen Sie schon vorab, mit welcher Förderung Sie rechnen können.
Unterstützung bei der Antragstellung

3. Unterstützung bei der Antragstellung

Mit der BzA stellen Sie den Förderantrag im KfW-Portal. Wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt und beantworten Ihre Fragen, bis der Förderbescheid vorliegt. Damit haben Sie volle Planungssicherheit für Ihr Projekt.
Bestätigung zum Antrag

2. Bestätigung zum Antrag (BzA)

Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir die Bestätigung zum Antrag. Diese ist zwingend notwendig, um die Förderung bei der KfW zu beantragen – wir bereiten alles für Sie so vor, dass der Antrag reibungslos funktioniert.
Bestätigung nach Durchführung

4. Bestätigung nach Durchführung (BnD) & Auszahlung

Sobald Ihre neue Heizung eingebaut ist, laden wir für Sie die Schlussrechnung hoch und kümmern uns um die Bestätigung nach Durchführung. Damit erfüllen Sie die letzten Förderbedingungen und die KfW zahlt die Fördermittel direkt an Sie aus.

Über uns

Fördercheck24 ist ein auf Fördermittelbeschaffung und Bauphysik spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Koblenz. Wir haben ursprünglich mit der Begleitung von Gesamtmaßnahmen an Wohngebäuden begonnen – etwa Sanierungen zum Effizienzhaus und Komplettkonzepte für ganze Immobilien. Inzwischen unterstützen wir unsere Kunden auch gezielt bei der Heizungsförderung (BEG Einzelmaßnahmen). So profitieren Eigentümer, Investoren und Bauträger nicht nur bei großen Projekten, sondern auch beim Austausch einzelner Heizungsanlagen von unserem Know-how. Unser interdisziplinäres Team aus Energieberatern, Ingenieuren, Bauphysikern und Architekten sorgt dafür, dass Fördermittel effizient ausgeschöpft werden und Projekte erfolgreich umgesetzt werden. Mit über 500 realisierten Projekten, mehr als 600 Mio. € gesicherten Fördergeldern und über 20 Jahren Erfahrung haben wir uns das Vertrauen von Investoren, Projektentwicklern, Maklern und Privatkunden gleichermaßen erarbeitet. 👉 Unser Ziel: Maximale Förderung, minimaler Aufwand – und das für jedes Projekt.

FAQ

Die staatliche Heizungsförderung sorgt derzeit für viele Fragen: Wer kann sie beantragen, wie hoch sind die Zuschüsse wirklich, und welche Schritte sind notwendig?
In unserem FAQ finden Sie die wichtigsten Informationen rund um die KfW-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen) – kompakt, aktuell und leicht verständlich.
Wer ist antragsberechtigt?
Privatpersonen: - Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden (EFH, MFH, Eigentumswohnungen), Bauantrag mind. 5 Jahre alt - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), wenn Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum erfolgen - Ersterwerber von frisch sanierten Wohngebäuden Gewerbliche Antragsteller: - Unternehmen jeder Größe - Freiberuflich Tätige - Contractoren (z. B. Energiedienstleister, die Heizungsanlagen für Dritte betreiben) - Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kammern, Verbände) - Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Kirchen - Kommunale Unternehmen, Stadtwerke - Investoren für Wohn- und Nichtwohngebäude
Welche Heizungen sind förderfähig?
Gefördert wird der Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung: - Wärmepumpe (mit +5 % Effizienzbonus bei Erdreich/Wasser/natürlichen Kältemitteln) - Biomasseanlagen (mit +2.500 € Emissionsminderungszuschlag) - Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Gas-Brennwert, wenn mind. 65 % erneuerbar) - Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Welche bestehenden Heizungen können ersetzt werden?
- Ölheizung - Gasheizung (Förderung abhängig von Alter) - Kohleheizung - Nachtspeicherheizung (Strom) - Biomasseheizungen - Wärmepumpen - Fernwärme/Nahwärme
💡 Hinweis: Die Förderhöhe und Boni hängen stark davon ab, welche alte Heizung ersetzt wird: - Wird eine fossile Heizung (z. B. Öl, alte Gasheizung, Kohle, Nachtspeicher) ausgetauscht, sind höhere Förderquoten möglich, inkl. Klimageschwindigkeitsbonus (+20 % bis 2028). - Wird eine erneuerbare Heizung (z. B. Biomasse, Wärmepumpe) ersetzt, gibt es in der Regel nur die Grundförderung von 30 % (+5 % Effizienzbonus bei bestimmten Wärmepumpen, +2.500 € Biomasse-Bonus). - Beim Nichtwohngebäude-Programm ist der Klimageschwindigkeitsbonus nicht enthalten – hier beträgt die Förderung max. 35 % + Boni.
Wie hoch ist die Förderung?
Wohngebäude (z. B. Ein-/Mehrfamilienhäuser, WEG): - Förderquote: 30–70 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten - Förderfähige Kosten: > 30.000 € für die erste Wohneinheit > 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit > 8.000 € ab der siebten Wohneinheit - Maximalbetrag: bis zu 21.000 € Zuschuss je Wohneinheit (23.500 € bei Biomasse inkl. 2.500 € Bonus) - Boni: +20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bis 2028): Wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher-, Gasetagenheizung oder eine ≥ 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung ersetzt wird. Ab 2029 sinkt der Bonus auf 17 %. +30 % Einkommensbonus (bei Einkommen ≤ 40.000 €) +5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen (Erdreich/Wasser/natürliches Kältemittel) +2.500 € Emissionsminderungszuschlag (Biomasse): Wenn die Biomasseanlage den Feinstaubgrenzwert einhält. Nichtwohngebäude (z. B. Bürogebäude, Schulen, Gewerbe): - Förderquote: 30 % Grundförderung, max. 35 % inkl. Effizienzbonus (+2.500 € Biomasse-Bonus möglich) - Förderfähige Kosten (nach beheizter Nettogrundfläche): > bis 150 m²: pauschal 30.000 € > 150–400 m²: +200 €/m² > 400–1.000 m²: +120 €/m² > über 1.000 m²: +80 €/m² - Maximalbetrag: bis zu 2 Mio. € förderfähige Kosten pro Vorhaben → max. ca. 700.000 € Zuschuss
Welche Kosten sind förderfähig?
- Anschaffung und Einbau der neuen Heizung - Ausbau & Entsorgung der alten Anlage (inkl. Tank) - Anpassungen am Heizsystem (Speicher, Rohrleitungen, Pumpen, Heizkörper, Dämmung) - Schornsteinanpassungen, Abgasanlagen - Umfeldmaßnahmen, die technisch notwendig sind - Planung und Energieberaterleistungen (BzA & BnD) Nicht förderfähig: Wartung, Reparaturen, Eigenleistungen (außer Materialkosten)
Welche Heizungs-Beauftragungen sind zulässig?
Erforderlich: Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung - Aufschiebend = Vertrag tritt nur in Kraft, wenn die Förderung bewilligt wird - Auflösend = Vertrag erlischt, wenn die Förderung abgelehnt wird Nicht erlaubt: Fester Auftrag ohne Bedingung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung: Der Förderantrag muss immer vor Auftragserteilung gestellt werden. Nur Angebote mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sind zulässig. Wird die Heizung vorher beauftragt → keine Förderung. Umsetzungs- und Nachweisfrist: Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, um die Maßnahme umzusetzen und die erforderlichen Nachweise einzureichen. Nach Schlussrechnung: Spätestens 6 Monate nach Erhalt der letzten Rechnung muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW eingereicht sein. Boni-Fristen: Geschwindigkeitsbonus (+20 %): gilt nur bis Ende 2028. Danach wird die Förderung schrittweise reduziert.
Wie läuft die Antragstellung & Auszahlung ab?
1. Kostenfreie Prüfung – Wir berechnen Ihre Fördermöglichkeiten. 2. Angebot beauftragen (mit Bedingung) – Nach der Prüfung kann Ihr Heizungsangebot beauftragt werden – jedoch nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung. So bleibt die Förderung gesichert. Ein Mustervertrag stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 3. Bestätigung zum Antrag (BzA) – wird von uns erstellt, basierend auf Ihren Angaben. 4. Antrag im KfW-Portal – Sie stellen den Antrag mit unserer Unterstützung. 5. Förderbescheid – nach Bewilligung haben Sie Planungssicherheit. 6. Ausführung starten – Nun darf die Maßnahme offiziell begonnen werden, d. h. die Arbeiten vor Ort können starten. 7. Bestätigung nach Durchführung (BnD) – nach Einbau der Heizung wird diese von uns erstellt. 8. Auszahlung – Die KfW zahlt den Zuschuss nach erfolgreicher Nachweisprüfung.
Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Fördermittel werden erst nach Umsetzung ausgezahlt. 👉 Voraussetzung: Vorlage der Schlussrechnung + Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?
Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, verlangt die KfW folgende Unterlagen: Vor Antragstellung: - Bestätigung zum Antrag (BzA) → erstellt durch Energieberater / Fachunternehmen
Nach Umsetzung: - Bestätigung nach Durchführung (BnD) → bestätigt die fachgerechte Umsetzung - Schlussrechnung des Heizungsbauers (inkl. Datum, Leistungsumfang) - ggf. Rechnungen für Umfeldmaßnahmen (z. B. Tankdemontage, Speicher, Rohrdämmung) - Nachweis der Zahlung (z. B. Überweisungsbeleg) 👉 Erst wenn die Schlussrechnung und die BnD vorliegen und eingereicht sind, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.

Kontakt

Fördercheck24
Sie haben Fragen zur Heizungsförderung oder möchten Ihr Vorhaben direkt mit uns besprechen? Unser Team von Fördercheck24 steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung – telefonisch oder per E-Mail.
Telefonnummer
0261 97 40 31 01
E-Mail
info@foerdercheck24.net
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