- Ölheizung
- Gasheizung (Förderung abhängig von Alter)
- Kohleheizung
- Nachtspeicherheizung (Strom)
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Fernwärme/Nahwärme
💡 Hinweis: Die Förderhöhe und Boni hängen stark davon ab, welche alte Heizung ersetzt wird:
- Wird eine fossile Heizung (z. B. Öl, alte Gasheizung, Kohle, Nachtspeicher) ausgetauscht, sind höhere Förderquoten möglich, inkl. Klimageschwindigkeitsbonus (+20 % bis 2028).
- Wird eine erneuerbare Heizung (z. B. Biomasse, Wärmepumpe) ersetzt, gibt es in der Regel nur die Grundförderung von 30 % (+5 % Effizienzbonus bei bestimmten Wärmepumpen, +2.500 € Biomasse-Bonus).
- Beim Nichtwohngebäude-Programm ist der Klimageschwindigkeitsbonus nicht enthalten – hier beträgt die Förderung max. 35 % + Boni.